Aufgrund diverser anderer, wichtiger Verpflichtungen leicht verspätet, hat nun endlich auch das deutsche Staatsoberhaupt das Werk begutachten können und, mit aller Bescheidenheit, daran erinnert, dass doch einem demokratisch gewählten Präsidenten „mindestens so viel Ehrerbietung“ zustehe wie einem König. Für die Ermöglichung einer solchermaßen erhellenden Klarstellung ist Herrn Jan Böhmermann sehr zu danken.
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In der zwischenzeitlich im DTF-Verlag (Verlag für deutsch-türkische Freundschaft) erschienenen und binnen weniger Wochen in sämtlichen bundesrepublikanischen Bestsellerlisten auf Platz 1 gehandelten Bühnenfassung des Stücks hat der Autor, Jan Böhmermann, eine so originelle, wie die Publikumswirkung nochmals fördernde, zusätzliche Szene eingefügt, in der die gleichnamige Hauptfigur mit einer per Gerichtsurteil verkündeten „Einstweiligen Verfügung“ konfrontiert wird, die dem Autor, also J.B., nahelegt, einige Text-Passagen des Protagonisten zu streichen. Andernfalls wäre mit einer Geldstrafe von bis zu 250.000 Euro bzw. maximal sechsmonatiger Haft (allerdings nur in deutschen Gefängnissen) zu rechnen.
Wie gesagt, und weil es angesichts der Realitätsnähe des Ganzen in Vergessenheit geraten könnte: Es handelt sich hier selbstverständlich um Fiktion, um nichts anderes. Deshalb soll und darf natürlich nicht verraten werden, wie sich „Jan Böhmer Mann“ entscheidet, oder ob und wie er die drohenden Strafen annimmt – für psychologische Hoch-Spannung ist jedenfalls weiterhin gesorgt.
Mit dieser Maßnahme hat der Autor in sehr dankenswerter Weise schließlich auch dafür gesorgt, dass sozusagen: „im Namen des Volkes“, der dritten Gewalt unserer stets wehrhaften Demokratie der ihr, wie dem Herrn Bundespräsidenten sowie all den anderen königlichen Hoheiten zustehende Respekt erwiesen wird.